FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Löschung von negativen Bewertungen bedarf einer rechtlichen Überprüfung. Es dürfen daher nur Rechtsanwälte die rechtliche Beanstandung von Google-Bewertungen in Deutschland vornehmen. (BGH, Urteil vom 29.7.2009 – I ZR 166/06).
Bewertungen können nur gelöscht werden, wenn darauf nicht reagiert wurde (Google sieht das dann als eingewilligt)
Zunächst sollten Sie daher Ihre Antwort entfernen, bevor Sie die Löschung veranlassen.
Jede Bewertung wird individuell von uns abgemahnt, in der Regel dauert die Löschung 2-6 Wochen. Wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald die Löschung erfolgreich vorgenommen wurde.
Ja, Sie bezahlen erst dann, wenn die Bewertung gelöscht wurde. In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir zuerst, ob Ihre Bewertung entfernbar ist. Sollte Ihre Bewertung nicht löschbar sein, ist die Erstberatung sowie die Prüfung für Sie kostenlos.
Erfolgsabhängige Bezahlung: Oftmals unterbreiten illegale Agenturen Kunden solch ein Angebot. Solche Zahlungsmodelle sind für echte Rechtsanwälte untersagt, (vgl. Entscheidung des BGH vom 6. Juni 2019 – I ZR 67/18).
Haben Sie eine Frage? Kontaktieren Sie uns hier oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@bewerto.de
Das bewerto Team kontaktiert Sie innerhalb von 24 Stunden.
Ja, ein Steuerberater weiß über diesen Fall Bescheid und führt mit Ihnen die Steuererklärung sowie die Absetzung der Bewertungslöschung durch. So erhalten Sie den Ruf Ihres Unternehmens und sparen gleichzeitig Kosten ein. Eine absolute Win-win-Situation.
Ja, die meisten Firmenrechtsschutz-Versicherungen deckeln entstehende Kosten für die Löschung von Bewertungen, falls auch die Rechnung durch echte Anwälte gestellt werden (Rechtskosten) – die wohl beste Investition für Ihr Unternehmen!
Kostenfreie Erstberatung: